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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2160/16

Gesetze: Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 89 Abs 2 MarkenG, § 89 Abs 4 MarkenG

Nichtannahmebeschluss: Abschließende Entscheidung des BGH über markenrechtliche Rechtsbeschwerde anstelle einer Zurückverweisung gem § 89 Abs 4 MarkenG mit Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) vereinbar - zudem keine willkürliche Anmaßung von Kompetenzen der Tatsacheninstanz hinsichtlich der Bewertung demoskopischer Gutachten

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20171206.1bvr216016

Fundstelle(n):
EAAAG-70252

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