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EuGH Urteil v. - C-462/16

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 90 Abs 1, RL 2006/112/EG Art 73, RL 2006/112/EG Art 79, UStG 2005 § 10 Abs 1, UStG 2005 § 17 Abs 1, SGB V § 130a Abs 1, VVG § 192, AMRabG § 1, EUGrdRCh Art 20

Umsatzsteuer: Behandlung von Rabatten an private Krankenkassen

Leitsatz

Im Licht der vom Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom , Elida Gibbs (C-317/94, EU:C:1996:400, Rn. 28 und 31), aufgestellten Grundsätze zur Bestimmung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage und unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass der Abschlag, den ein pharmazeutisches Unternehmen aufgrund einer nationalen Gesetzesregelung einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung gewährt, im Sinne dieses Artikels zu einer Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für dieses pharmazeutische Unternehmen führt, wenn es Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert, die die Arzneimittel an privat Krankenversicherte liefern, denen von der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet werden.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2017:1006

Fundstelle(n):
LAAAG-70562

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