Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Beschluss v. - 6 AZR 235/17

Gesetze: § 551 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 72b Abs 1 S 1 ArbGG, § 73 Abs 1 S 2 ArbGG, § 91a ZPO, § 74 Abs 1 S 1 ArbGG, § 72b Abs 2 S 1 ArbGG

Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

Leitsatz

Die Kosten, die durch ein Revisionsverfahren entstanden sind, das nach einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde nach § 72b ArbGG für erledigt erklärt worden ist, sind bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO als Teil der Kosten des wieder beim Berufungsgericht anhängigen Rechtsstreits zu behandeln.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:020118.B.6AZR235.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 307 Nr. 6
NJW 2018 S. 969 Nr. 13
KAAAG-70678

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank