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BGH Urteil v. - V ZR 8/17

Gesetze: § 906 Abs 2 S 2 BGB, § 15 NachbG SN vom

Nachbarrecht: Ausgleichsanspruch für erhöhten Reinigungsaufwand infolge Laufabwurfs von grenzabstandsverletzenden Bäumen nach Ablauf der Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Beseitigungsanspruchs

Leitsatz

Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Beseitigung oder Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen (Bestätigung von Senat, Urteil vom , V ZR 102/03, BGHZ 157, 33).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:271017UVZR8.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 1010 Nr. 14
OAAAG-70694

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