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BGH Beschluss v. - XII ZB 356/17

Gesetze: § 117 Abs 1 S 4 FamFG, § 236 Abs 2 ZPO, § 294 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 2 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei behauptetem Verlust der fristwahrenden Beschwerdebegründung nach der Aufgabe zur Post

Leitsatz

1. Wird zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags geltend gemacht, die fristwahrende Beschwerdebegründung sei nach der Aufgabe zur Post verloren gegangen, so kann ein Postausgangsbuch ein geeignetes Mittel sein, um die erforderliche Ausgangskontrolle zu gewährleisten (im Anschluss an - juris).

2. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn zwischen dem Eintrag in das Postausgangsbuch und der Aufgabe des Schriftstücks zur Post oder dessen Aufbewahrung in einem dafür vorgesehenen Ausgangsbehältnis als der letzten Station auf dem Weg zum Adressaten ein längerer Zeitraum liegt, da dann keine zuverlässige Kontrolle möglich ist, ob die Absendung tatsächlich erfolgt ist (im Anschluss an - juris).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:131217BXIIZB356.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 258 Nr. 6
NJW 2018 S. 8 Nr. 7
NJW-RR 2018 S. 445 Nr. 7
MAAAG-70699

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