Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XII ZB 107/17

Gesetze: § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 117 Abs 1 S 4 FamFG, § 237 ZPO, § 522 Abs 1 S 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Ehe- und Familienstreitsache: Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung der Beschwerde; zuständiges Gericht für die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

1. Vor der Verwerfung einer Beschwerde in einer Ehe- und Familienstreitsache wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist ist dem Beschwerdeführer rechtliches Gehör zu gewähren.

2. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist hat grundsätzlich das Beschwerdegericht zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde bereits als unzulässig verworfen worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:061217BXIIZB107.17.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2018 S. 641 Nr. 11
PAAAG-70701

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank