Insolvenzverfahren: Wirkung der Masseunzulänglichkeitsanzeige auf die Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten; Vereinbarung eines die Verjährung hemmenden Stillhalteabkommens
Leitsatz
1. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter führt nicht dazu, dass die Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten gehemmt wird.
2. Die Parteien können auch dann ein die Verjährung hemmendes Stillhalteabkommen vereinbaren, wenn der Insolvenzverwalter sich aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht berufen kann. In diesem Fall genügt es für ein Stillhalteabkommen nicht, wenn der Gläubiger Hinweise auf das nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit bestehende Leistungsverweigerungsrecht unwidersprochen hinnimmt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:141217UIXZR118.17.0
Fundstelle(n): BB 2018 S. 193 Nr. 5 DStR 2018 S. 10 Nr. 11 DStR 2018 S. 12 Nr. 8 NJW 2018 S. 8 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2018 S. 462 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2018 S. 235 WM 2018 S. 245 Nr. 5 ZIP 2018 S. 233 Nr. 5 ZIP 2018 S. 7 Nr. 4 DAAAG-70705