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BGH Urteil v. - KZR 50/15

Gesetze: § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 S 1 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 S 1 GWB

Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Vorliegen eines kleinen oder mittleren Unternehmens bei sortimentsbedingter Abhängigkeit; hohe Distributionsrate als Indiz für eine Spitzenstellungsabhängigkeit - Rimowa

Leitsatz

Rimowa

1. Steht eine sortimentsbedingte Abhängigkeit in Rede, kommt es für die Frage, wann ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen ist, regelmäßig entscheidend auf einen Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern an (Bestätigung von , WuW/E BGH 2875 - Herstellerleasing).

2. Entschließt sich ein Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt dazu, den Vertrieb seiner Waren auf ein qualitatives selektives Vertriebssystem umzustellen, spricht es regelmäßig für das Vorliegen einer Spitzenstellungsabhängigkeit, wenn sich für den Zeitraum zuvor eine hohe Distributionsrate feststellen lässt (Fortführung von , GRUR 2000, 1108 - Designer-Polstermöbel).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:121217UKZR50.15.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 257 Nr. 6
DB 2018 S. 6 Nr. 5
NJW-RR 2018 S. 367 Nr. 6
FAAAG-71293

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