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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 7 AS 3405/17

Gesetze: SGB II § 21 Abs. 6

Leitsatz

Leitsatz:

Es besteht mangels besonderen Bedarfs kein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfes gemäß § 21 Abs. 6 SGB II für Fahrtkosten zu Ärzten, wenn die Fahrtkosten den im Regelbedarf für Verkehr enthaltenen Anteil nicht deutlich übersteigen.

Fundstelle(n):
UAAAG-71343

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