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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 125/16

Streitig ist die Verpflichtung des Klägers zur Teilnahme am organisierten Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer genehmigten Filiale zusätzlich zur Einteilung am Vertragsarztsitz.

Fundstelle(n):
SAAAG-71348

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