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LSG Hessen Urteil v. - L 7 AL 188/11

Streitig ist, ob der Anspruch der Klägerin auf Arbeitslosengeld wegen einer erhaltenen Entlassungsentschädigung für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 22. Mai 2008 geruht hat.

Fundstelle(n):
QAAAG-71366

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