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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 787/17

Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten für Postwertzeichen, Druckkosten, Fahrkosten, für Arbeitskleidung sowie von Kosten der Kontoüberziehung.

Fundstelle(n):
DAAAG-71379

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