Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit eines Antrags auf Akteneinsicht
Leitsatz
Der Rechtsmittelführer ist nur solange als an der fristgemäßen Einreichung der Rechtsmittelbegründung gehindert anzusehen, wie ihm die Prozessakten trotz eines rechtzeitigen Akteneinsichtsgesuchs nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen. Ein Antrag auf Akteneinsicht ist in diesem Zusammenhang nicht schon deshalb als rechtzeitig gestellt anzusehen, weil er (gerade) noch vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist bei Gericht eingegangen ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom , VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 f.; vom , VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:121217BVIZB24.17.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 10 Nr. 8 NJW-RR 2018 S. 311 Nr. 5 FAAAG-71416