Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr – Begriff – Kauf von Kinokarten per Telefon oder im Internet – Bezahlung per Debit- oder Kreditkarte – Als ‚Abwicklung der Kartenzahlung‘ bezeichnete Dienstleistungen
Leitsatz
Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die dort für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer nicht für eine als „Abwicklung von Debit- oder Kreditkartenzahlungen” bezeichnete Dienstleistung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende gilt, die von einem Steuerpflichtigen erbracht wird, wenn eine Person über ihn mittels Debit- oder Kreditkarte eine Kinokarte erwirbt, die er im Namen und für Rechnung eines anderen Unternehmens verkauft.