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Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs (§ 3 Nr. 64 EStG); Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand –
Bezug: (BStBl 2016 I S. 42)
Die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab .
Das (BStBl 2017 I S. 42) sowie die Bekanntmachungen über die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs (BStBl 2017 I S. 743), (BStBl 2017 I S. 884) und (BStBl 2017 I S. 1438) werden hiermit aufgehoben.
Die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum Stand wird ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerarten – Lohnsteuer – BMF-Schreiben/Allgemeines zur Verfügung gestellt.
Anlage Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum (§ 3 Nr. 64 EStG) mit Zeitraum ab
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Land/Dienstort | Datum vor 2016 entspricht letzter Änderung | Kaufkraftzuschlag in Prozent |
Afghanistan | 1. 1. 02 | 0 |
Ägypten | 1. 1. 01 | 0 |
Albanien | 1. 9. 02 | 0 |
Algerien | 1. 6. 01 | 0 |
Angola | 1. 9. 17 | 40 |
1. 1. 17 | 35 | |
1. 6. 16 | 30 | |
1. 2. 16 | 25 | |
1. 7. 15 | 30 | |
Äquatorialguinea | 1. 5. 17 | 10 |
Änderungen und Ergänzungen dieser Übersicht werden vierteljährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Der Zuschlag bezieht sich, sofern nicht andere Zuschläge festgesetzt sind, jeweils auf den gesamten konsularischen Amtsbezirk einer Vertretung (