Steuerfreiheit für Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Leitsatz
1. NV: Werden nachweislich Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt, kann der Arbeitnehmer die Steuerfreiheit im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auch dann geltend machen, wenn der Arbeitgeber die Zuschläge im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht als steuerfrei behandelt hat.
2. NV: Etwaige Fehler beim Lohnsteuerabzug können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berichtigt werden; der Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung entfaltet im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers keine Bindungswirkung (Anschluss an , BFH/NV 2011, 786).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.291117.VIB45.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 333 Nr. 3 EStB 2018 S. 99 Nr. 3 IAAAG-71467