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BFH Urteil v. - IX R 10/17

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1;

Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Veräußerung einer Immobilie vor dem

Leitsatz

NV: Nachträgliche Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, die der Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilie dienten, können nicht als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Immobilie vor dem veräußert worden ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.111017.IXR10.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 331 Nr. 3
HFR 2018 S. 299 Nr. 4
ZAAAG-71470

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