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BFH Urteil v. - IX R 2/17

Gesetze: AO § 5; AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; AO § 172 Abs. 1 Satz 2; AO § 172 Abs. 1 Satz 3; FGO § 101; FGO § 102;

Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist – Zeitpunkt der Überprüfung einer Ermessensentscheidung bei Ermessensreduzierung auf Null

Leitsatz

1. NV: Ein nach Erlass einer Einspruchsentscheidung, aber innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung der Steuerfestsetzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist zulässig.

2. NV: Die Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO steht im Ermessen der Finanzbehörde.

3. NV: Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung der Steuerfestsetzung vor, reduziert sich das Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Änderung auf Null.

4. NV: Bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts kommt es auf die im Zeitpunkt der Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehende Sach- und Rechtslage an. Dies gilt auch bei Ermessensentscheidungen, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.111017.IXR2.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 76 Nr. 3
BFH/NV 2018 S. 322 Nr. 3
HFR 2018 S. 272 Nr. 4
JAAAG-71471

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