Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist – Zeitpunkt der Überprüfung einer Ermessensentscheidung bei Ermessensreduzierung auf Null
Leitsatz
1. NV: Ein nach Erlass einer Einspruchsentscheidung, aber innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung der Steuerfestsetzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist zulässig.
3. NV: Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung der Steuerfestsetzung vor, reduziert sich das Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Änderung auf Null.
4. NV: Bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts kommt es auf die im Zeitpunkt der Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehende Sach- und Rechtslage an. Dies gilt auch bei Ermessensentscheidungen, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.111017.IXR2.17.0
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 76 Nr. 3 BFH/NV 2018 S. 322 Nr. 3 HFR 2018 S. 272 Nr. 4 JAAAG-71471