Gesetze: § 668 BGB, § 681 S 2 BGB, § 2 InVorG, § 3 InVorG, § 16 Abs 1 S 1 InVorG, § 21b Abs 1 S 5 InVorG
Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids: Pflicht zur Verzinsung des auf den von dem Berichtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteils der Geldleistungen des Erwerbers
Leitsatz
Der Verfügungsberechtigte muss nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids gemäß §§ 2 und 3 InVorG den auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteil der Geldleistungen des Erwerbers weder von seinem übrigen Vermögen separieren noch von der Vereinnahmung an verzinsen. § 681 Satz 2, § 668 BGB und § 21b Abs. 1 Satz 5 InVorG sind auf diese Geldleistungen nicht entsprechend anwendbar.