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BGH Urteil v. - V ZR 296/16

Gesetze: § 668 BGB, § 681 S 2 BGB, § 2 InVorG, § 3 InVorG, § 16 Abs 1 S 1 InVorG, § 21b Abs 1 S 5 InVorG

Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids: Pflicht zur Verzinsung des auf den von dem Berichtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteils der Geldleistungen des Erwerbers

Leitsatz

Der Verfügungsberechtigte muss nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids gemäß §§ 2 und 3 InVorG den auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteil der Geldleistungen des Erwerbers weder von seinem übrigen Vermögen separieren noch von der Vereinnahmung an verzinsen. § 681 Satz 2, § 668 BGB und § 21b Abs. 1 Satz 5 InVorG sind auf diese Geldleistungen nicht entsprechend anwendbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:081217UVZR296.16.0

Fundstelle(n):
CAAAG-71605

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