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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 R 2855/17 NZB

Gesetze: SGG § 145

Leitsatz

Leitsatz:

Die in Bezug auf die eingelegte Berufung hilfsweise und damit bedingte Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig und wirkt auch für die spätere, nach Ablauf der Beschwerdefrist unbedingt eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde nicht fristwahrend.

Fundstelle(n):
AAAAG-71863

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