Gesetze: § 7 Abs 1 SGB 4, § 8 Abs 1 Nr 2 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 5, § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 6 vom , § 20 Abs 1 S 1 SGB 11
Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige Beschäftigung - Gegenüberstellung des monatlich erzielten Arbeitsentgelts mit dem Betrag der monatlichen und nicht auf Tage umgerechneten anteiligen Entgeltgrenze - berufsmäßige Ausübung einer Beschäftigung oder Tätigkeit
Leitsatz
Bei der Prüfung zeitgeringfügiger Beschäftigung ist das im Monat erzielte Arbeitsentgelt dem Betrag der monatlichen und nicht dem auf Tage umgerechneten Betrag einer anteiligen Entgeltgrenze gegenüberzustellen.