Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 355 Abs. 3 AEUV – Status von Gibraltar – Art. 49 AEUV – Art. 63 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Freier Kapitalverkehr – Rein interner Sachverhalt
Leitsatz
Art. 355 Abs. 3 AEUV in Verbindung mit Art. 49 AEUV oder Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder der Kapitalverkehrsfreiheit durch britische Staatsangehörige zwischen dem Vereinigten Königreich und Gibraltar aus der Sicht des Unionsrechts einen Sachverhalt darstellt, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen.