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Steuerliche Behandlung von Veranstaltungen, Einkommensteuerliche, lohnsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung
1. Allgemeines
Zu den Aufwendungen eines Unternehmers für eine (Betriebs-) Veranstaltung gehören eine Vielzahl verschiedener Einzelpositionen, z. B. Speisen, Getränke, Übernachtung- und Fahrtkosten, Geschenke oder das Rahmenprogramm. Die steuerliche Behandlung dieser Aufwendungen beim zuwendenden Unternehmer sowie bei den Empfängern ist komplex und hat in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Zweifelsfragen geführt. Im Folgenden sollen daher die einkommen-, Iohn- und umsatzsteuerlichen Folgerungen kurz und schematisch als Arbeitshilfe dargestellt werden. Für nähere Details und ausführliche, grundlegende Informationen wird jeweils auf die gesetzlichen Regelungen und vorhandenen BMF-Schreiben verwiesen.
1.1. Einkommensteuerliche Behandlung
Die einzelnen Aufwendungen einer (Betriebs-) Veranstaltung sind für die Frage des Betriebsausgabenabzugs in die Kategorien Geschenke, Bewirtungsaufwendungen und sonstige Betriebsausgaben einzuordnen. Aufwendungen, die nicht eindeutig einer der Kategorien Geschenke oder Bewirtungsaufwendungen zuordenbar sind, sind grundsätzlich als sonstige Betriebsausgaben unbeschränkt abzugsfähig (z. B. Werbung). Dies gilt ...BStBl 2005 I, 845BStBl 2006 I, 447BStBl 2015 I, 468BStBl 2006 I, 447BStBl 1996 I, 1192