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BGH Urteil v. - V ZR 82/17

Gesetze: § 27 Abs 1 Nr 4 WoEigG, § 10 Abs 1 Nr 2 ZVG, § 280 BGB

Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des Verwalters zur Anmeldung der bevorrechtigten Hausgeldansprüche im Zwangsversteigerungsverfahren

Leitsatz

Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:081217UVZR82.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 1613 Nr. 22
NJW 2018 S. 8 Nr. 9
WM 2018 S. 340 Nr. 7
YAAAG-72130

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