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BSG Urteil v. - B 12 KR 1/16 R

Gesetze: § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 229 Abs 1 S 3 Alt 1 SGB 5, § 240 Abs 1 SGB 5 vom , § 240 Abs 1 S 2 Halbs 1 SGB 5, § 240 Abs 2 S 1 SGB 5 vom , § 2 Abs 1 S 1 SzBeitrVfGrs, § 2 Abs 1 S 2 SzBeitrVfGrs, § 3 Abs 1 S 1 SzBeitrVfGrs, § 5 Abs 4 SzBeitrVfGrs, Art 2 Abs 1 GG

Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht einer Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung, die im Wege der Einmalprämie unmittelbar zur Finanzierung einer Sofortrentenversicherung verwendet wurde - Beitragspflicht dieser Sofortrente

Leitsatz

1. Eine Kapitalleistung aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegt mit ihrem Zahlbetrag auch dann der Beitragspflicht in der freiwilligen Krankenversicherung, wenn sie im Wege der Einmalprämie unmittelbar zur Finanzierung einer Sofortrentenversicherung verwendet worden ist.

2. Zur gleichzeitigen Beitragspflicht sowohl dieser Sofortrente als auch der ihr zugrunde liegenden Kapitalleistung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:101017UB12KR116R0

Fundstelle(n):
AAAAG-72232

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