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BAG Urteil v. - 1 AZR 717/15

Gesetze: § 77 Abs 4 BetrVG, § 15 Abs 5 BEEG, § 77 Abs 2 S 1 BetrVG, § 77 Abs 2 S 2 BetrVG

Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

Leitsatz

Schließt ein herrschendes Unternehmen zugleich handelnd für die Konzernunternehmen mit dem Konzernbetriebsrat, dem oder den jeweiligen Gesamtbetriebsräten oder den Einzelbetriebsräten eine Betriebsvereinbarung oder einen Sozialplan ab, muss sich aus deren Inhalt zweifelsfrei ergeben, welche Regelungen von welchem Betriebsverfassungsorgan im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit vereinbart wird. Auch insoweit gilt das Gebot der Rechtsquellenklarheit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:260917.U.1AZR717.15.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1274 Nr. 22
BB 2018 S. 499 Nr. 9
DB 2018 S. 6 Nr. 7
NJW 2018 S. 10 Nr. 10
QAAAG-72270

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