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BGH Urteil v. - 5 StR 108/17

Gesetze: § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG

Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln: Mitsichführen einer Schusswaffe

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:131217U5STR108.17.0

Fundstelle(n):
SAAAG-72278

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