Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Anrechnung des Pauschalbetrags von 40 € auf durch die vorprozessuale Beauftragung eines Rechtsanwalts entstandene Rechtsverfolgungskosten
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EU Nr. L 48 S. 1) dahin auszulegen, dass der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie genannte Pauschalbetrag von 40 € auf externe Rechtsverfolgungskosten anzurechnen ist, die infolge des Zahlungsverzugs des Schuldners durch die vorprozessuale Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden und daher nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie zu ersetzen sind?