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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 1 KR 384/16

Der Kläger begehrt die Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Sozialdaten, die Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines angeblichen Verstoßes gegen eine von der Beklagten abgegebene Unterlassungsverpflichtung, die Leistung von Schadensersatz und die Einleitung disziplinar- bzw. arbeitsrechtlicher Maßnahmen.

Fundstelle(n):
KAAAG-72473

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