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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 9 SO 371/16

Leitsatz

Leitsatz:

Auf einen Fall des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII (hier in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom , BGBl I S. 2670) findet das Diskriminierungsverbot der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (Art. 5 Abs. 2 UN-BRK) keine Anwendung.

Fundstelle(n):
YAAAG-72477

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