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BGH Beschluss v. - III ZB 81/17, III ZB 82/17

Gesetze: § 233 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO, § 520 Abs 3 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei rechtzeitig gestelltem Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht

Leitsatz

Dem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung zu gewähren, wenn sein Prozessbevollmächtigter rechtzeitig vor Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Frist einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und ihm diese ohne sein Verschulden nicht vor Fristablauf gewährt wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:110118BIIIZB81.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 9 Nr. 10
NJW 2018 S. 952 Nr. 13
NAAAG-72527

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