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BFH Beschluss v. - XI B 81/17

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; GewO § 15a; GastG § 2

Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte in Strohmann-Fällen

Leitsatz

NV: Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass Umsätze einer Gaststätte grundsätzlich demjenigen zuzurechnen sind, der Inhaber der Gaststättenerlaubnis ist und gegenüber dem FA als Inhaber auftritt. Daran hat die Abschaffung des § 15a GewO nichts geändert.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.020118.XIB81.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 457 Nr. 4
PStR 2018 S. 79 Nr. 4
UStB 2018 S. 73 Nr. 3
AAAAG-72553

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