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BFH Beschluss v. - VI B 66/17

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen

Leitsatz

NV: Die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt erfordert nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine tatrichterliche Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, die sich aus einer Zusammenschau mehrerer Einzeltatsachen ergibt. Gegebenenfalls kann deshalb auch ein Vergleich der Lage der Wohnungen als Indiz bei der Beurteilung des Lebensmittelpunkts von Bedeutung sein.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.181217.VIB66.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 430 Nr. 4
EStB 2018 S. 135 Nr. 4
OAAAG-72557

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