Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 150/15

Gesetze: § 826 BGB, § 138 ZPO

Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem Bevollmächtigten getroffenen Schmiergeldabrede: Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers; sekundäre Darlegungslast des Beklagten; Verwertung des der Klage zur Schlüssigkeit verhelfenden Vorbringens des Beklagten

Leitsatz

Tatbestand

Die Klägerin handelte mit Möbeln. Sie vertrieb über ihr Tochterunternehmen, die C.         GmbH (im Folgenden: C.  ), aus Asien importierte Möbel. Alleiniger Geschäftsführer der C.   war T.   L.   . Die C.   wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2000 auf die Klägerin verschmolzen. Über das Vermögen der Klägerin wurde am 13. Februar 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet; sie befindet sich im Stadium der Liquidation. Mit Schreiben vom 26. August 2010 gab der Insolvenzverwalter Ansprüche der Klägerin gegen die Beklagte wegen zu Unrecht gezahlter Frachtvergütungen frei.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:180118UIZR150.15.0

Fundstelle(n):
DB 2018 S. 505 Nr. 9
DB 2018 S. 7 Nr. 8
NJW 2018 S. 2412 Nr. 33
WM 2018 S. 1848 Nr. 39
ZIP 2018 S. 21 Nr. 11
WAAAG-72777

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank