Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 3 AZR 781/16

Gesetze: § 3 AGG, § 1 AGG, § 10 S 3 Nr 4 AGG, § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, Art 6 Abs 2 EGRL 78/2000

Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel

Leitsatz

Regelungen in Versorgungsordnungen, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer bei der Eheschließung ein bestimmtes Alter überschritten hatte, unterfallen § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG jedenfalls dann, wenn dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer eine Altersversorgung zugesagt wird und sich die Höhe der Hinterbliebenenversorgung an der Höhe der betrieblichen Altersrente oder - sofern versprochen - der Invaliditätsrente orientiert. Die Hinterbliebenenversorgung steht dann regelmäßig in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Alters- oder Invaliditätsrente.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:141117.U.3AZR781.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 627 Nr. 11
DB 2018 S. 7 Nr. 9
DB 2018 S. 900 Nr. 15
NJW 2018 S. 10 Nr. 15
NJW 2018 S. 1339 Nr. 18
ZIP 2018 S. 894 Nr. 18
IAAAG-73142

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank