Zwangsvollstreckung: Bemessung des pfändungsfreien Betrages bei Nachzahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf das Pfändungsschutzkonto
Leitsatz
Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden (Fortführung von , MDR 2013, 57; vgl. Beschluss vom , VII ZB 27/17).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:240118BVIIZB21.17.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 9 Nr. 11 NJW-RR 2018 S. 570 Nr. 9 WM 2018 S. 432 Nr. 9 AAAAG-73149