Gesetze: EGHGB Art. 28; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2, Nr. 3a Buchst. e; KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e, Abs. 2 Nr. 3; KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 § 6 Abs. 5 Sätze 1 und 2; KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 § 34 Abs. 16; KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 § 38 Abs. 4, 5 und 6;
Rückstellung für Unterstützungsleistungen bei einer steuerbefreiten Unterstützungskasse
Leitsatz
NV: Verpflichtet sich eine steuerbefreite Unterstützungskasse dazu, nicht nur das von den Trägerunternehmen zugewendete Vermögen, sondern auch sämtliche aus den Zuwendungen erzielte Erträge für die Unterstützungsleistungen zu verwenden, ist die in der Steuerbilanz für diese Verpflichtung zu bildende Rückstellung nicht abzuzinsen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.270917.IR65.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 437 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2018 S. 229 CAAAG-73183