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BSG Urteil v. - B 14 AS 35/16 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 vom , § 11a Abs 1 Nr 1 SGB 2, § 6a Abs 1 Nr 4 S 1 BKGG 1996

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von Kinderzuschlag - modifizierte Zuflusstheorie

Leitsatz

Ein Kinderzuschlag ist abweichend vom tatsächlichen Zufluss dem Monat als Einkommen zuzurechnen, für den er zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II erbracht worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:251017UB14AS3516R0

Fundstelle(n):
JAAAG-73373

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