Frachtführerhaftung: Beweislastverteilung bei behaupteter nicht ausreichender Kühlung der Tiefkühlware während des Lkw-Transports
Leitsatz
1. Der Anspruchsteller, der vom Frachtführer Schadensersatz mit der Begründung beansprucht, Tiefkühlware sei während des Transports nicht ausreichend gekühlt worden, muss darlegen und beweisen, dass er dem Frachtführer das Transportgut in ordnungsgemäß gekühltem Zustand übergeben hat.
2. Unterzeichnet der Frachtführer vorbehaltlos einen Lieferschein, in dem eine ausreichende Vorkühlung der zu transportierenden Ware festgehalten ist, trägt er die Beweislast für seine Behauptung, er sei bei der Beladung an einer Kontrolle der Temperatur der übernommenen Ware gehindert worden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:231117UIZR51.16.0
Fundstelle(n): BB 2018 S. 513 Nr. 10 NJW 2018 S. 8 Nr. 12 NJW-RR 2018 S. 551 Nr. 9 WM 2018 S. 1845 Nr. 39 MAAAG-74892