Bemessung des Gegenstandswerts: Unterlassungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung durch Angebot eines Films in einer Tauschbörse
Tatbestand
Die Klägerin ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film " - ". Die von der Klägerin beauftragte Firma L. stellte fest, dass dieser Film am 19. Oktober 2011 um 22:42 Uhr und 23:38 Uhr sowie am 20. Oktober 2011 um 00:42 Uhr über eine Tauschbörse im Internet zum Herunterladen angeboten wurde. Die IP-Adresse, über die der Film zu den genannten Zeiten zum Herunterladen bereitgehalten wurde, war nach Auskunft der Deutschen Telekom AG einem von dem Beklagten unterhaltenen Internetanschluss zuzuordnen.