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Zuwendungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an Obst- und Gemüse- sowie Milchlieferanten im Rahmen des europäischen Schulobst- und Gemüse- sowie Schulmilchprogramms
Das Land Niedersachsen bietet gemeinsam mit der Europäischen Union Schulen die Möglichkeit, sich an folgenden Programmen zur Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten zu beteiligen:
EU-Schulobst- und Gemüseprogramm
(Zuwendung Schuljahr 2014/2015 bis Schuljahr 2016/2017)
EU-Schulmilchprogramm
(Beihilfe bis Schuljahr 2016/2017)
EU-Schulprogramm
(Beihilfe ab Schuljahr 2017/2018, Bündelung der Programme zu 1. + 2.)
Die teilnehmenden Schulen schließen eine Liefervereinbarung mit einem oder mehreren von der Landwirtschaftskammer zugelassenen Lieferanten. Der Lieferant (i. d. R. Landwirt oder Lebensmittelhändler) verpflichtet sich hierbei, der teilnehmenden Schule die folgenden Mengen kostenfrei zu liefern:
an drei Schultagen pro Woche je Schüler 100 g Obst und/oder Gemüse und/oder
schultäglich 0,25 l Milch.
Die Schule bestätigt auf einem Liefernachweis den Erhalt der empfangenen Produkte und Mengen und verteilt diese an die Schüler. Der Lieferant reicht die Liefernachweise bei der Landwirtschaftskammer ein und erhält von dort folgende Zuwendungen von derzeit:
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Förderfähige Ware
| Portionen | Einzelpreis |
Obst und Gemüse, konventioneller Anbau | 100 g | 0,29 EUR |
Obst und Gemüse, biologischer Anbau | 100 g | 0,35 EUR |
M... |