Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XII ZB 534/17

Gesetze: § 112 Nr 1 FamFG, § 113 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 5 FamFG, § 231 Abs 1 Nr 2 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 2 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung; Anforderungen an verfahrensrechtliche Grundkenntnisse eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts

Leitsatz

1. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom , XII ZB 38/13, FamRZ 2014, 643 und vom , XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287).

2. Die Unterteilung in Familienstreitsachen einerseits und andere Familiensachen andererseits gehört ebenso zu den verfahrensrechtlichen Grundkenntnissen eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts wie das Wissen darum, dass in Familienstreitsachen die fristgebundene Rechtsmittelbegründung Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwerde und eine Unterhaltssache als Familienstreitsache einzuordnen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Rechtsanwalt um einen Fachanwalt für Familienrecht handelt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:240118BXIIZB534.17.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2018 S. 385 Nr. 7
LAAAG-77198

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank