Krankenversicherung - Krankenhaus - stationäre Behandlung im Jahr 2013 - kein Vergütungsanspruch, wenn Methode (hier: Implantation von endobronchialen Nitinolspiralen) nicht dem Qualitätsgebot entspricht - kein Zahlungsanspruch auf Grundlage einer Preisregelung in einer NUB-Vereinbarung
Leitsatz
1. Ein Krankenhaus, das einen Versicherten im Jahr 2013 stationär behandelt, hat gegen dessen Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch, wenn die Methode nicht dem Qualitätsgebot entspricht.
2. Behandelt ein Krankenhaus einen Versicherten stationär mit einer Methode, die dem Qualitätsgebot nicht genügt, hat es gegen dessen Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch, auch wenn eine hierfür geltende Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden-Vereinbarung ein Zusatzentgelt preisrechtlich vorsieht.