Staateninsolvenz - außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung
Leitsatz
Eine außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung kann begründet sein, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist, um der konkreten Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers zu begegnen.