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BAG Beschluss v. - 7 ABR 10/16

Gesetze: § 20 Abs 2 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG, § 19 Abs 2 S 1 BetrVG

Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber

Leitsatz

Aus dem in § 20 Abs. 2 BetrVG normierten Verbot, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen, ergibt sich nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl zu enthalten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:251017.B.7ABR10.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1341 Nr. 23
BB 2018 S. 755 Nr. 13
DB 2018 S. 6 Nr. 11
NJW 2018 S. 10 Nr. 14
ZIP 2018 S. 852 Nr. 17
AAAAG-77287

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