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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 13 EG 4/16

Der Kläger wendet sich gegen die Höhe endgültig festgesetzter Leistungen nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit(BEEG) und eine Erstattungsforderung i.H.v. 14.000,40 EUR sowie weiteren 2.049,60 EUR.

Fundstelle(n):
PAAAG-77671

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