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BGH Urteil v. - X ZR 27/16

Gesetze: Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG

Patentnichtigkeitssache: Schutzbereich eines Verfahrens zur Bearbeitung eines Halbzeugs; Schutz des unter Verwendung des Halbzeugs hergestellten Fertigprodukts - Wasserdichter Lederschuh

Leitsatz

Wasserdichter Lederschuh

1. Ist nach dem unter Schutz gestellten Verfahren ein Halbzeug in bestimmter Weise zu bearbeiten (hier: eine Lederseite in bestimmter Weise auszurüsten), beschränkt der Zweck der Bearbeitung nur insoweit den Gegenstand des Verfahrens, als das bearbeitete Halbzeug geeignet sein muss, dem Zweck entsprechend weiterverarbeitet zu werden.

2. Stellt ein Sachanspruch das unter Verwendung des Halbzeugs hergestellte Fertigprodukt unter Schutz, erfasst er regelmäßig nur einen Gegenstand, bei dem das Halbzeug dem Zweck entsprechend weiterverarbeitet worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:300118UXZR27.16.0

Fundstelle(n):
CAAAG-77726

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