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BFH Beschluss v. - X R 21/17

Gesetze: AO § 174 Abs. 4, 5 Satz 2; FGO § 57 Nr. 1; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; FGO § 123 Abs. 1 Satz 1, 2; FGO § 143 Abs. 1; EStG § 6b;

Beiladung im Revisionsverfahren

Leitsatz

1. NV: Im Revisionsverfahren ist nur die notwendige Beiladung zulässig.

2. NV: Die Beiladung eines Dritten ist notwendig, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt.

3. NV: Die Zurechnung von Umsätzen oder Einkünften ist kein Fall der notwendigen Beiladung.

4. NV: Dasselbe gilt für Schlussfolgerungen aus dieser Zurechnung.

5. NV: In einer Entscheidung über die Beiladung ist eine Kostenentscheidung nicht zu treffen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.110118.XR21.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 141 Nr. 5
BFH/NV 2018 S. 529 Nr. 5
LAAAG-77736

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