1. NV: Im Revisionsverfahren ist nur die notwendige Beiladung zulässig.
2. NV: Die Beiladung eines Dritten ist notwendig, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt.
3. NV: Die Zurechnung von Umsätzen oder Einkünften ist kein Fall der notwendigen Beiladung.
4. NV: Dasselbe gilt für Schlussfolgerungen aus dieser Zurechnung.
5. NV: In einer Entscheidung über die Beiladung ist eine Kostenentscheidung nicht zu treffen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:B.110118.XR21.17.0
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 141 Nr. 5 BFH/NV 2018 S. 529 Nr. 5 LAAAG-77736