Unsubstantiierter Beweisantrag - Prüfung einer Steuerhinterziehung als Voraussetzung einer verlängerten Festsetzungsfrist
Leitsatz
1. NV: Unsubstantiierten Beweisanträgen eines Beteiligten muss das FG nicht nachgehen.
2. NV: Die Finanzgerichte haben den Tatbestand der Steuerhinterziehung als Voraussetzung einer auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist in eigener Zuständigkeit nach den Verfahrensvorschriften der AO und der FGO zu prüfen. Eine Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung im Strafverfahren besteht nicht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.151117.IB27.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 542 Nr. 5 FAAAG-77738