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BFH Beschluss v. - I B 81/17

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 5 Nr. 1; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1;

Feststellung von nach DBA von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Einkünften - Notwendige Beiladung zum Klageverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz

1. NV: Die gesonderten Feststellungen gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO einerseits und gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO andererseits sind jeweils rechtlich selbständige Feststellungen, die zusammengefasst werden können, aber nicht müssen.

2. NV: Die inländischen Gesellschafter einer (Ober-)Personengesellschaft, die ihrerseits an einer ausländischen (Unter-) Personengesellschaft beteiligt ist, sind zu einem Klageverfahren der Obergesellschaft gegen einen Bescheid, mit dem eine Feststellung gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO in Bezug auf von der Untergesellschaft erzielte Einkünfte abgelehnt wird (negativer Feststellungsbescheid), notwendig beizuladen (Fortführung des Senatsurteils vom I R 34/14, juris).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.240118.IB81.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 515 Nr. 5
PAAAG-77739

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